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   Gebindegrösse und Art                         Zweitaktmix                          Viertaktkraftstoff
       200 Liter Mehrwegfass                auf Anfrage
         60 Liter Einwegfass
      20 Liter Einwegkanister
      10 Liter Einwegkanister
       5 Liter Einwegkanister

Hinweis für staatlich beschäftigte Forstwirte und Kommunalarbeiter:                                     Oest Alkylatkraftstoffe sind positiv KWF-getestet und erfüllen die Schwedische Norm SS155461D, die Erstattung der Mehrkosten gegenüber herkömlichem Tankstellenbenzin übernimmt je nach Bundesland ihr Arbeitgeber.

Gebindegrösse und Art                       Sägekettenhaftöl                            Biosynt
210 Liter Einwegfass
 60 Liter Einwegfass
   20 Liter Kanister
   10 Liter Kanister
5 Ltr. Kanister (VE:4)
1 Ltr. Flasche (VE:24)                            auf Anfrage



Für grössere Abnahmemengen oder feste Jahresabnahmen fragen Sie bitte unsere Staffelpreise an !

Eingehende Bestellungen werden in der Regel 5 Werktage nach Bestelleingang direkt ab Werk und auf Rechnung des Herstellers geliefert. Sichtbare Mängel sind auf dem Frachtbrief zu vermerken oder die Annahme der Lieferung ist zu verweigern.

Ab einer Gesamtmenge von 200 Litern (auch kombinierte Lieferungen Kraftstoff und Schmieröl) erfolgt die Lieferung frei Haus, bei gerigerem Bestellvolumen werden anteilge Frachtkosten berechnet, die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall unser Frei-Haus-Angebot zu nutzen, um so die effektiv entstehenden Kosten pro Liter möglichst gering zu halten.

200 Liter Mehrweggebinde werden im Zuge von Neuanlieferungen kostenlos zurückgenommen.



Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen erst mit Annahme oder Ausführung der Bestellung zustande. Entstehen nachträglich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen durch und auf Rechnung des Herstellers.

Lieferung:

Genannte Liefertermine gelten nur ungefähr, es sei denn, daß ihre Einhaltung ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Geringfügige Lieferverzögerungen können nicht beanstandet werden, ebenso Verzögerungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

Haftung:

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder erkennbar mangelhafter Ware müssen unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Warenerhalt, schriftlich geltend gemacht werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitzuteilen. Bei Transportschäden sind die jeweiligen Haftbarhaltungsfristen der Frachtführer massgebend. Qualitätsrügen setzen voraus, daß uns eine Probe von mind. 5 Liter der gelieferten Ware zur Verfügung gestellt wird. Wir sind berechtigt die Probe selbst zu ziehen oder uns vor Ort von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu überzeugen. Ersatzansprüche ausser der kostenlosen Ersatzlieferung sind ausgeschlossen.

Transport- und Lagermittel des Kunden:

Wir sind nicht zur Prüfung der vom Käufer gestellten Transportmittel und Lagerbehältnisse auf Eignung verpflichtet. Der Käufer stellt uns mit seiner Beauftragung von Schadenersatzansprüchen, auch gegenüber Dritten, frei.

Zahlung:

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden bei Zahlungsverzug des Käufers berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest oder bei Vermögensverfall sind wir berechtigt sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen, auch wenn diese gestundet sind. Dies gilt auch bei sonstigen wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse des Käufers. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Freudenstadt.

Eigentumsvorbehalt:

Gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware).

Schlussbestimmungen:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Käufer Kaufmann oder juristische Person so wird als Gerichtsstand Freudenstadt vereinbart.


 
   
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